Standards zum Schutz von Minderjährigen

STANDARDS ZUM SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN IM KURSANATORIUM WISTOM

Das Kur-Sanatorium „Wistom“ ist verpflichtet, Standards zum Schutz von Minderjährigen anzuwenden, insbesondere die Identität des Minderjährigen und dessen Beziehung zu der erwachsenen Begleitperson im Sanatorium festzustellen (Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung von Sexualstraftaten und den Schutz von Minderjährigen). Aus diesem Grund sollte der Gast, der mit einem Minderjährigen im Sanatorium verweilt, ein Ausweisdokument des Minderjährigen oder ein anderes Dokument vorlegen, das die Identität des Minderjährigen bestätigt. Wenn Sie mit einem Kind reisen, dessen Eltern oder gesetzlichen Vormund Sie nicht sind, bitten wir Sie, eine Einverständniserklärung für die Reise mit dem Kind vorzubereiten. Wir bitten um Ihr Verständnis gegenüber unserem Personal, das gemäß den neuen Vorschriften verpflichtet ist, die Beziehung zwischen dem Kind und den erwachsenen Begleitpersonen während des Aufenthalts zu überprüfen.

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