Sanatoriumordnung
Die Anmeldung der Gäste erfolgt an der Rezeption, wo die Kurtaxe sowie die anteilige Zuzahlung von Kurgästen mit einer Überweisung des NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) und von Gästen mit einem vollbezahlten Aufenthalt erhoben wird. Gäste, die mit einer NFZ-Überweisung oder auf vollbezahltem Aufenthalt anreisen, sind verpflichtet, die Zahlung für den Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft zu leisten.
Gäste, die sich auf einem Heilaufenthalt befinden, müssen pünktlich zu den Untersuchungen und Behandlungen am angegebenen Ort erscheinen und die ärztlichen Anweisungen bezüglich der Behandlungen, der Ruhezeiten und -orte strikt einhalten. Nicht wahrgenommene Behandlungen aus Verschulden der Gäste verfallen.
Die Übertragung der verordneten Behandlungen an andere, nicht auf der Verordnung genannte Personen ist verboten.
Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder plötzlicher Erkrankung muss der Gast, der sich auf einem Heilaufenthalt befindet, unverzüglich die diensthabende Krankenschwester informieren.
Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens.
Besucher unserer Gäste müssen die Zimmer vor 22:00 Uhr verlassen.
Nach dem Verlassen des Zimmers ist zu prüfen, ob das Zimmer verschlossen ist.
Das Entfernen oder Verstellen der Zimmereinrichtung ohne Benachrichtigung des Etagenpersonals oder der Rezeption ist nicht gestattet.
Ein Zimmerwechsel darf nicht eigenmächtig und ohne vorherige Mitteilung an die Rezeption vorgenommen werden.
Im Zimmer ist die Benutzung von elektrischen Tauchheizern, Heizgeräten und Bügeleisen aus brandschutztechnischen Gründen verboten.
Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Folgetag.
Die erste Mahlzeit für Gäste, die einen Aufenthalt mit Vollpension gebucht haben, ist das Mittagessen am Anreisetag, die letzte Mahlzeit ist das Frühstück am Abreisetag. Für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten erfolgt keine Rückerstattung.
Das Mitbringen und Halten von Tieren auf dem Gelände des Sanatoriums ist verboten.
Im gesamten Gebäude, auf den Balkonen und in den Zimmern (außer in ausgewiesenen Bereichen) gilt ein striktes Rauchverbot für Tabak- und E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 800 PLN erhoben.
Das Sanatorium übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugen, die dem Gast gehören und auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Gebäude oder auf dem Gelände des Sanatoriums abgestellt wurden.
Der Gast haftet materiell für Schäden, Zerstörungen oder fehlendes Inventar im Zimmer, die durch ihn verursacht wurden.
Das Sanatorium Wistom übernimmt keine Haftung für verlorene Wertsachen (z. B. Schmuck, elektronische Geräte, Gepäck) oder Bargeld, die Eigentum des Gastes sind und nicht in der Rezeption hinterlegt wurden. Informationen zur Hinterlegung erhalten Sie an der Rezeption.
Das Sanatorium Wistom behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche aufgrund von vom Gast verursachten Sachschäden oder Fehlbeständen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Das Sanatorium Wistom behält sich Preisänderungen vor.
Der Verzicht auf einzelne Bestandteile des gebuchten Pakets beeinflusst nicht den Preis.
Die Verkürzung des Aufenthalts führt nicht zur Rückerstattung der Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen.